Ihr gutes Recht

Ein Unternehmen hat vielen Pflichten nachzugehen, doch kennen Sie alle? Vor allem im Internet lauern viele versteckte Fallen. Deshalb möchten wir Sie auf dieser Seite über einige Dinge informieren, die Sie betreffen können, aber nicht müssen. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ein Konzept. Denn wir lassen Sie nicht im Regen stehen. Schließlich ist es Ihr gutes Recht, umfassend beraten zu werden.

Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialkasse, als Bestandteil der Künstlersozialversicherung, ist eine Unfallkasse des Bundes mit Sitz in Wilhelmshaven. Sie bietet freischaffenden Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung (d. h. sie müssen jeweils nur den Arbeitsnehmeranteil zahlen, den Rest trägt die Künstlersozialkasse).

Nimmt ein Unternehmen Leistungen (darunter zählen auch Webdesign und Printmediengestaltung) eines freischaffenden Künstlers und Publizisten in Anspruch, muss ein Teil des Entgeltes (aktuell 3,9 %, Stand 2010) als Abgabe an die Künstlersozialkasse gezahlt werden. Dabei ist es unerheblich, ob der freischaffende Künstler oder Publizist Mitglied bei der Künstlersozialkasse ist oder nicht. Die Abgabe wird im Falle einer Forderung trotzdem fällig.

Wir, die Webmedien Westsachsen GbR, sind kein Mitglied bei der Künstlersozialkasse und erhalten von dieser keinerlei finanzielle Mittel. Da das Gestalten von Webseiten und Printmedien meist eine einmalige Inanspruchnahme (im Kalenderjahr) darstellt, muss dafür keine Abgabe geleistet werden. Fragen Sie jedoch im Zweifelsfall bei der Künstlersozialkasse nach.